
Rechtliches
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Vermietungen und sonstigen Leistungen von STREET-KITCHEN Catering & Events (nachfolgend „Auftragnehmer“), auch im Rahmen der Marke THE COURT. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung anerkannt.
Mündliche Angebote sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Enthalten Angebote keine bestimmte Annahmefrist, sind sie unverbindlich. Speisekarten und Preislisten verlieren mit Neuausgabe ihre Gültigkeit. Für Catering-/Eventaufträge gilt ein Mindestauftragswert von 1.500 € (werktags) bzw. 2.000 € (Wochenenden/Feiertage), jeweils netto.
Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen (dies gilt insbesondere für den Mittagstisch nach § 9). Bei Catering-/Eventaufträgen ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % innerhalb von 5 Tagen zu leisten; der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung fällig. Zahlung per Überweisung oder bar.
Der Transport erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Be- und Entladung sind im Lieferpreis enthalten. Der Veranstaltungsort muss frei zugänglich sein; nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Wartezeiten werden nachberechnet.
Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, nicht abwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe zu rügen. Versteckte Mängel sind ab Kenntnis innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. Verspätete Mängelanzeigen führen zum Erlöschen der Gewährleistungsrechte.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Höhe des Auftragswerts.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Gebühren: 9–3 Monate vorher 25 %, bis 1 Monat vorher 35 %, bis 7 Tage vorher 80 %, weniger als 7 Tage vorher 90 % zzgl. nachgewiesener Drittkosten. Eigens bestellte Materialien und Künstler werden mit 60–100 % berechnet.
Vorbestellungen für den Mittagstisch (Lunch) sind verbindlich. Die Ausgabe erfolgt werktags 11:30 – 14:00 Uhr an der Betriebsstätte Mülheimer Straße 17–19, 53840 Troisdorf. Maßgeblich sind die zum Bestellzeitpunkt angegebenen Konditionen.
Ausgelieferte Speisen sind sachgerecht zu behandeln und nicht länger als vorgegeben ungekühlt zu lagern. Leihgeschirr und Equipment sind vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben; Fehlmengen und Beschädigungen gehen zulasten des Auftraggebers.
Service- und Küchenpersonal wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Auftragnehmer haftet nur für eigengestelltes Personal, nicht für vom Auftraggeber gestelltes Personal.
Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig (Kaufleute, juristische Personen) – Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.